AGB PV / Try & Hire


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – PERSONALVERMITTLUNG + TRY & HIRE –

§ 1 ALLGEMEINES

1.1 Für diesen Vertrag gelten ausschließlich die „AllgemeinenGeschäftsbedingungen“ der OPERA Personalservice GmbH sowie die hier vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Personalvermittlung + Try & Hire“. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir ausdrücklich.

1.2 Die OPERA Personalservice GmbH verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Dienstleistung alle ihr zur Verfügung stehenden Fachkenntnisse und Erfahrungen einzusetzen und höchste Vertraulichkeit zu bewahren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit dem Vermittlungsauftrag benötigten Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.

§ 2 HONORARBEDINGUNGEN

2.1 Bearbeitungsgebühr
Für die unabhängig vom tatsächlichen Abschluss des Arbeitsverhältnisses anfallenden Aufwendungen für die Bearbeitung des Auftrages erhebt OPERA Personalservice GmbH eine Bearbeitungsgebühr von 300,- € pro zu vermittelnden Arbeitnehmer. Mit dieser Bearbeitungsgebühr sind folgende Leistungen abgegolten:

  • Beratung über Vermittlungswege
  • Bestimmung / Erstellung des Anforderungsprofils
  • Suche / Recherche in der bundesweiten Bewerberdatenbank
  • Vorstellung des selektierten Bewerberpotentials
  • Beratung über Personalauswahlverfahren

Die Bearbeitungsgebühr wird bei Erteilung des Auftrages fällig. Sie wird bei erfolgreicher Vermittlung auf das Vermittlungshonorar gemäß Punkt 2.2 und 2.3 angerechnet.

2.2. Vermittlungshonorar
Mit Abschluss eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem von OPERA Personalservice GmbH vermittelten Arbeitnehmers und dem Auftraggeber sowie einer mit dem Auftraggeber verbundenen Gesellschaft werden für diesen abgeschlossenen Vermittlungsauftrag folgende Honorare berechnet.

Jahreseinkommen des vermittelten Mitarbeiters.

  • bis    € 25.000,00        15% mind. € 2.000,00
  • bis    € 35.000,00        20%
  • bis    € 50.000,00        25%
  • über € 50.000,00        bes. Vereinbarungen

Das Jahreseinkommen des vermittelten Arbeitnehmers berechnet sich unter Einschluß aller Zuschläge und zusätzlichen Leistungen wie Jahressonderzahlungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Provisionen, Gewinn- und Ertragsbeteiligungen, Tantiemen usw. Das Vermittlungshonorar umfasst folgende Leistungen:

  • Gestaltung der Werbemittel, und der Personalsuchanzeigen
  • Veranlassung der Anzeigenschaltung im gesamten Bundesgebiet
  • Sichtung der Vorauswahl der Bewerbungsunterlagen
  • Vorbereitung und Durchführung der Bewerbungsgespräche
  • Darstellung der Bewerber durch aussagefähige Exposés
  • Vorstellung der Bewerber und Teilnahme an den Auswahlge-sprächen
  • Absage der vorgestellten, aber nicht berücksichtigten Bewerber

Mit Abschluss des Arbeitsverhältnisses zwischen dem vermittelten Arbeitnehmer und dem Auftraggeber ist das Vermittlungshonorar sofort fällig.

2.3 Vermittlung und Zeitarbeit, Try & Hire
Geht der Auftraggeber mit dem überlassenen Mitarbeiter während des bestehenden Überlassungsverhältnisses oder im unmittelbaren Anschluss (bis zu einem halben Jahr), ein Arbeitsverhältnis ein, ist der Personaldienstleister berechtigt ein Vermittlungshonorar von 40 % des Jahresbruttoeinkommens des vermittelten Mitarbeiters, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zu berechnen.

Das Honorar reduziert sich um je 1/24 pro Überlassungsmonat und ist fällig mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen Mitarbeiter und Auftraggeber.

2.4 Anzeigenkosten
Umfang, Verbreitungsgebiet und Gestaltung von Anzeigen zur Perso-nalsuche bestimmen sich nach den getroffenen Einzelvereinbarungen. Die Berechnung erfolgt gemäß diesen Vereinbarungen, entsprechend den tatsächlichen Kostenaufwand.

2.5 Kosten für Nebenleistungen
Kosten für Leistungen, die nicht unter den Punkten 2.1 bis 2.4 aufge-führt sind, werden als Nebenkosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Reisekosten der Bewerber für Vorstellungs- bzw. Auswahlgespräche

2.6 Besondere Leistungen und Gutachten
Folgende besondere Leistungen und Gutachten werden gemäß Einzelvereinbarungen berechnet:

  •  Arbeitsproben in den Bereichen Rechtschreibung
  • Maschinenschreiben, Stenografie, Textverarbeitung
  • Tabellenkalkulation, Datenbankprogrammierung
  • Fremdsprachentests sowie graphologische Gutachten,
  • Persönlichkeitsprofilanalysen, Aufmerksamkeitsbelastungstests  und Sozialkompetenztests

Die Kosten für besondere Leistungen und Gutachten werden sofort nach Vorlage des schriftlichen Ergebnisses fällig.

2.7 Umsatzsteuer
Die angegebenen Beträge für Honorare, Gebühren und Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto sofort nach Eingang zu zahlen.

§ 3 VERTRAGSBEENDIGUNG

Der Vermittlungsauftrag gilt als beendet und erfüllt, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem seitens OPERA Personalservice GmbH vermittelten Arbeitnehmer zustande gekommen ist. Der Vermittlungsauftrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen schriftlich gekündigt werden. Die bis zum Wirksamwerden der Kündigungserklärung angefallenen Kosten gem. Punkt 2.4 bis 2.6 sind – soweit sie vor Zugang der Kündigungserklärung veranlaßt wurden – zuzüglich der Bearbeitungsgebühr zu zahlen.

Für den Fall der Kündigung werden die Vermittlungshonorare gemäß Punkt 2.2 und 2.3 fällig, wenn auf Grund der Tätigkeit der OPERA Personalservice GmbH ein Arbeitsverhältnis zustande kommt.

§ 4 HAFTUNG

Die Dienstleistung der OPERA Personalservice GmbH für die Personalvermittlung entbindet den Auftraggeber nicht von der Prüfung der Eignung des Arbeitnehmers. Der Auftraggeber trägt mit Abschluß des Arbeitsvertrages mit dem Arbeitnehmer die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung OPERA Personalservice GmbH und eventuelle Erfüllungsgehilfen haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der Vertragsdurchführung. OPERA Personalservice GmbH haftet außerdem bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden, bei körperlichen Schäden und soweit gesetzliche Vorschriften zwingende Haftung vorsehen. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, gegenüber OPERA Personalservice GmbH ausgeschlossen.

§ 5 SCHLUßBEDINGUNGEN

5.1Der Auftraggeber ist verpflichtet, Personalunterlagen, die durch OPERA Personalservice GmbH zur Verfügung gestellt werden, vertraulich zu behandeln. An den Auftraggeber überlassene Personalunterlagen sind Eigentum von OPERA Personalservice GmbH und sind auf Anforderung sofort an OPERA Personalservice GmbH zurückzusenden.

5.2Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen oder Teile von ihnen unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden dann anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem beabsichtigen Zweck entsprechende Regelung in zulässiger Weise treffen.

5.3Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie etwaige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Castrop-Rauxel.